..........Wie die Ermittlungen ergaben, hatte sich das Mädchen nachts aus einer Jugendwohnung des Jugendamtes geschlichen, um die Geburtstagsparty eines der späteren Täter zu besuchen.
Also bei mir hält sich die Empörung und das Entsetzen bezüglich der Tat und des Urteil's sehr in Grenzen. Was muß die 14 jährige Göre für eine sein, das sie eine Jugendwohnung vom Jugendamt zugeteilt wurde ? Sowas gehört nachts ins Bett und zwar alleine ! Es geschieht ihr eigentlich ganz recht ! Wäre sie am hellichten Tage auf offener Straße in ein Gebüsch gezerrt ( bei anständiger Bekleidung; nicht mit Minirock ) und dort vergewaltigt worden, wäre das eine andere Sachlage. Aber als 14 jährige auszubüchsen um zu saufen......Und mit den Familienclans hat das weniger zu tun ! Bei mir wären die garnicht erst im Gerichtssaal zugelassen gewesen. Beim deutschen Straftäter wird hart durchgegriffen. Aber in der Tat; Selbstjustiz ist wieder angesagt. Eier samt Schwanz abschneiden !
/image%2F0340031%2F20160920%2Fob_971747_150px-coat-of-arms-of-east-germany-19.png)