Wer im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung vereinbart, darf nicht ohne weiteres von einem anderen Arzt operiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und damit die Patientenrechte gestärkt.
Ähm Patientenrechte ??? Das bezieht sich doch wohl nur auf Privatpatienten, also die wohlhabenen. Der kleine einfache Patient müsse das nehmen, was er kriegen könne und wenn es "ein Fleischer" sei. Oder man müsse eben verrecken. Arbeiten ja, Ansprüche stellen; NEIN ! Und im übrigen; wenn ich bereits in Vollnarkose bin, weiß ich doch garnicht, wer mich da operiert ! Aber das sind eben die reichen Pisser. Im übrigen kann ein Chefarzt auch "Murks" machen.